Kleine Konfessionskunde: „Altlutheraner“ und Union

Fragen und Antworten, die einen Zugang schaffen

1. Was heißt „altlutherisch“?
Altlutherisch ist heute ein konfessionskundlicher Fachbegriff, keine kirchliche Selbstbezeichnung. Als altlutherische Kirchen bezeichnet man in der Konfessionskunde diejenigen evangelisch-lutherischen Kirchen, die keine Unionen mit bekenntnisverschiedenen Kirchen eingehen, sondern ihre konfessionelle lutherische Identität in kirchlicher Verbindlichkeit, d.h. auch in selbständiger Organisationsform erhalten haben.

2. Was bedeutet „Union“?
Als Unionen bezeichnet man in Theologie und Kirchengeschichte die teils aus kirchenpolitischen, teils aus staatspolitischen Gründen (oft unter Zwang) verfügten Vereinigungen unterschiedlicher Konfessionskirchen in einer einheitlichen Kirchenorganisation, ohne dass hierbei die theologisch und kirchlich trennenden Unterschiede auch theologisch überwunden wurden.

Zumeist handelt es sich bei Unionen um Vereinigungen zwischen ehemals lutherischen und ehemals reformierten (calvinistischen) Kirchen. Die größte Kirchenunion in Deutschland ist die sog. „Evangelische Kirche in Deutschland“ (EKD).
Unionen können als reine „Verwaltungsunionen“ bestehen, bei denen die einzelnen Gemeinden ihre jeweiligen Bekenntnisse weiterhin für sich führen, aber darauf verzichten, die dem eigenen Bekenntnis widersprechenden Aussagen der jeweils anderen Konfession förmlich zu verwerfen. Auch Verwaltungsunionen praktizieren selbstverständlich völlige Kirchengemeinschaft (also Kanzel- und Sakramentsgemeinschaft untereinander).

Es gibt aber auch sog. „Bekenntnis- oder Konsensunionen“, bei denen man an die Stelle der bisherigen Bekenntnisse ein neues Kompromissbekenntnis gesetzt hat, in dem die bisher strittigen Aussagen entweder ausgeklammert oder durch einen Minimalkonsens und durch Kompromissformeln ersetzt wurden.

Seit 1973 die sog. „Leuenberger Konkordie“ für die Gliedkirchen der EKD in Kraft trat und deren Aussagen zu einer Reihe von bislang strittigen theologischen Themen als verbindlicher Konsens und über den traditionellen Bekenntnissen stehend angenommen wurden, ist die EKD ihrem Wesen nach eine „Konsensunionskirche“.
Darin finden sich noch Spuren lutherischer und reformierter Traditionen.
Sie ist aber keine lutherische Kirche in konfessioneller Eindeutigkeit und kirchlicher Verbindlichkeit.

3. Beispiel für die Unionisierung einer Bekenntnisaussage
Das lutherische Bekenntnis sagt, dass die Kommunikanten in, mit und unter dem Brot und Wein den wahren Leib und das wahre Blut Jesu Christi zur Vergebung der Sünden, zur Anteilhabe am Leib Christi und zur Stärkung des Glaubens empfangen.
Es sagt weiter, dass Leib und Blut Christi unter Brot und Wein mit dem Mund von allen Kommunikanten empfangen wird, wobei diejenigen, die das Sakrament im Glauben empfangen, dies zum Heil, diejenigen, die es im Unglauben empfangen es sich aber zu geistlichem Schaden nehmen.

Das reformierte Bekenntnis besagt, dass das Abendmahl eines reines Gedächtnis sei, bei dem man nur Brot und Wein empfange. Nach Calvin wird dabei eine spirituelle (geistliche im Gegensatz zur leiblichen) Gegenwart des zur Rechten des Vaters erhöhten Christus angenommen. Die leibliche Gegenwart Christi mit seinem Leib und Blut unter Brot und Wein wird entschieden abgelehnt.

Die Leuenberger Konkordie formuliert eine Kompromissformel, bei der festgehalten wird, dass Christus (auf spirituelle Weise) in der Feier des Abendmahls gegenwärtig sei und diese Gegenwart auch an den Genuss von Brot und Wein gebunden sei.
Die sog. Realpräsenz, also die Gegenwart des wahren Leibes und Blutes Christi, gebunden an die „Materie“ oder die sog. „Realien“ von Brot und Wein, wird jedoch nicht bekannt.

Die Calvinisten mussten sich also von ihren Grundpositionen entfernen und sich bestimmten Aspekten lutherischer Lehre öffnen, die ihre Bekenntnisse noch ausdrücklich verwerfen und ebenso mussten die Lutheraner verfahren.

4. Aus welchen Gründen sind Unionen entstanden?
Im 19. Jahrhundert sind in Deutschland und anderen europäischen Ländern Unionen entstanden, weil man in den Kirchen das Bewusstsein für die Besonderheiten des eigenen Bekenntnisses unter dem Einfluss von Aufklärung, Rationalismus und Liberalismus und im Geist der Romantik weitgehend verloren hatte.

Politisch war vor allem in Preußen die Kirchenunion zwischen reformierter und lutherischer Landeskirche als Ausdruck staatlicher Einheit gewünscht und wurde aufgrund einer königlichen Kabinettsordre (Ministerialgesetz) zwangsweise verfügt.

Ein weitere (staatspolitische) Rolle spielte auch die Gegnerschaft gegenüber der römisch-katholischen Kirche, der man anstelle der in verschiedene Konfessionen zerfallenden nichtrömischen Landeskirchentümer einen „geeinten Protestantismus“ entgegensetzen wollte, um römischen Einfluss in Preußen einzudämmen.

Auch romantisierende Vorstellungen einer geeinten Christenheit trugen bei manchen Unionsbefürwortern unter Christen und Theologen dazu bei, die staatlichen Bemühungen theologisch zu untermauern und innerkirchlich voranzubringen.

5. Wie setzt sich die Unionisierung heute fort?
Die Politik der Unionisierung wird heute nicht mehr staatlicherseits, sondern von Seiten der (protestantischen) Großkirchen betrieben. Sie ist gleichzusetzen mit dem Ziel der Ent-Konfessionalisierung. Die traditionellen kirchlichen Bekenntnisse werden als überholt bezeichnet, die darin enthaltenen Verwerfungen der Gegenlehre als überwunden und nicht mehr treffend und damit die bisherigen konfessionellen Unterschiede als nicht mehr kirchentrennend. Man spricht dann vom Modell „der versöhnten Verschiedenheit“, klammert jedoch die eigentlichen und ursprünglichen Unterscheidungslehren dabei bewusst aus.

Unionisierung ist heute ein Kennzeichen der organisierten Ökumene, wie sie insbesondere vom Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK-Weltkirchenrat), aber auch von den kirchlichen Weltbünden, hier vor allem vom sog. Lutherischen Weltbund vorangetrieben wird.

Unionisierung braucht als Grundlage immer eine vorangegangene Liberalisierung der Theologie, die häufig eine Begleit- und Folgeerscheinung von gesellschaftlicher Liberalisierung ist. Wo klare Positionen, Fundamente und Regeln einer allgemeinen, als Toleranz bezeichneten Beliebigkeit zunehmend weichen, finden Unionisierungsbestrebungen fruchtbaren Nährboden.

Neuerdings, seit dem Zerfall der Sowjetunion, versucht vor allem die EKD in den früheren Sowjetrepubliken die Unionisierung unter den teilweise bis vor kurzer Zeit in Untergrund und Illegalität lebenden lutherischen Christen einzuführen und sie in ihre kirchlichen Strukturen einzubinden.
Hier besteht ein offener Konflikt zwischen der EKD einerseits und der SELK andererseits, die sich kirchlich und diakonisch um lutherische Gemeinden kümmert, die sich mit der Bitte um theologische Unterstützung an die SELK gewandt und sich von den EKD-geprägten Kirchengebilden losgesagt haben.
Ein Hauptproblem bei der Verhinderung der Unionisierung besteht in der Tatsache, dass die EKD und der LWB aufgrund der größeren finanziellen Mittel die lutherischen Gemeinden im Osten in einen Interessenkonflikt treiben, der für freie Gewissens- und Bekenntnisentscheidungen oftmals keinen Raum lässt.

6. Was waren im 19. Jahrhundert in Deutschland die Folgen der Unionisierung für die lutherische Kirche?
Zunächst in Preußen, später auch in anderen deutschen Ländern (vor allem den seit 1866 von Preußen annektierten) führte die zwangsweise durchgeführte Kirchenunion zu einer als „altlutherisch“ bezeichneten Widerstandsbewegung innerhalb konservativer lutherisch-landeskirchlicher Kreise. Eine ähnliche Bewegung gab es übrigens auch auf Seiten der konservativen Reformierten.

Da der preußische Staat diesen Widerstand als Aufruhr gegen eine königliche Kabinettsordre einordnete, führte er Zwangsmaßnahmen in Form von Bestrafungen, Inhaftierungen und Berufsverboten durch, die zu einer Auswanderungswelle alt-lutherischer Christen aus Deutschland führten.

Erst ab etwa 1845 durften sich die Altlutheraner in der „Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen“ eigenständig kirchlich organisieren. Sie verstand sich als Fortsetzung der lutherischen Landeskirche in Preußen, die mit der Einführung der Union aufgehört hatte zu existieren.

In andere deutschen (und außerdeutschen europäischen) Ländern führte die Liberalisierung der lutherischen Staats- und Landeskirchen zur Bildung eigenständiger altlutherischer Kirchen, auch wenn (wie z.B. in Sachsen) die Landeskirchen keine Unionen mit nichtlutherischen Kirchen eingingen.

1972 fanden sich fast alle der bis dahin organisatorisch eigenständigen altlutherischen Kirchen in Deutschland zur heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammen. Nach 1990 traten ihr die eigenständigen altlutherischen Kirchen auf dem Gebiet der DDR bei.

7. Welche altlutherische Kirchen gibt es heute?
In Deutschland existieren neben der SELK noch die Evangelisch-Lutherische Freikirche und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden.

In Frankreich, Großbritannien, Finnland, Dänemark, Portugal und Belgien und in Übersee (die größten in USA, Kanada, Australien und Brasilien) bestehen altlutherische Kirchen. Die großen Überseekirchen entstanden meist durch die gewaltsam erzwungene Auswanderung deutscher Altlutheraner.

Aus diesen Kirchen ist eine weltweite Missionsarbeit hervorgegangen, die wiederum zur Gründung konfessioneller unionsfreier lutherischer Kirchen auf der ganzen Welt geführt haben.

8. Was kennzeichnet altlutherische Kirchen?

– Altlutherische Kirchen binden sich an die Hl. Schrift Alten und Neuen Testamentes als an das unfehlbare Wort Gottes.
– Sie binden sich an die lutherischen Bekenntnisschriften, wie sie im Konkordienbuch von 1580 gesammelt vorliegen, weil (und nicht nur insofern) diese als die Hl. Schrift zutreffend auslegende Bekenntnisse anerkannt werden.
– Sie lehnen jegliche Unionen mit Kirchen ab, die sich nicht in derselben Weise wie sie an Schrift und Bekenntnis binden.
– Diese Bindung wird als exklusive Bindung verstanden, die andere, übergreifende Bindungen (also z.B. an die „Leuenberger Konkordie“ oder an Unionsverträge) ausschließt.
– Die altlutherischen Kirchen praktizieren keine Ordination von Frauen zum Hirtenamt der Kirche, weil sie dazu in der Hl. Schrift keine Legitimation finden können und den Konsens mit der Mehrheit der Christen auf der Welt (römisch-katholische Kirche, Ostkirchen, viele protestantische Kirchen) nicht gefährden möchten.

9. Wie werden die altlutherischen Kirchen heute konfessionskundlich eingeordnet?
Früher war es vielfach üblich, die altlutherischen Kirchen konfessionskundlich als „Freikirchen“ anzusprechen, weil sie keine Staatsverträge kannten und nicht Teil der Staats- und Landeskirchen waren. Dies ist aber die einzige äußerliche Gemeinsamkeit zu den klassischen Freikirchen. Und auch hier muss festgehalten werden, dass altlutherische Kirchen die Staatsunabhängigkeit nicht als Wesensmerkmal betrachten und sich auch eine Existenz in anderen Konstellationen durchaus vorstellen können. Die klassischen Kriterien einer Freikirche, nämlich (in fast allen Fällen) die Ablehnung der Kindertaufe, die Praxis der Erwachsenen- oder auch Wiedertaufe, das Merkmal der persönlichen Bekehrung und Entscheidung als Aufnahme- und Zugehörigkeitskriterium, der weitgehende Verzicht auf ein geordnetes kirchliches Amt, die Ablehnung der Sakramente als wirksame, von Christus eingesetzte Handlungen und vieles mehr, treffen auf die altlutherischen Kirchen nicht zu.

Heute rechnet man die altlutherischen Kirchen daher zu den sog. „altkonfessionellen Kirchen“, worunter Kirchen zu verstehen sind, für die „im Unterschied zu den klassischen Freikirchen, die ihre Existenz einem neuen (theologischen und/oder spirituellen) Reformansatz verdanken, gerade das Festhalten am Überkommenen charakteristisch (ist), auch wenn sie sich im Laufe ihrer Geschichte durchaus als zu Wandlungen fähig erweisen.“ (Vgl. Georg Hintzen, Altkonfessionelle Kirchen, in: Kleine Konfessionskunde, hrsg. vom Johann-Adam-Möhler-Institut, Paderborn 1996, S. 307 ff.)

Dazu zählen auch die altkatholischen Kirchen, die altreformierten Kirchen und die russisch-orthodoxe Kirche der Altgläubigen.

10. Für wen kommt die altlutherische bzw. in Deutschland die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche als Alternative in Betracht?

10.1 Jeder Christ, dem an Halt und Geborgenheit durch klare Lehre, an einem verbindlichen Fundament, an Orientierung in Glaubens- und Lebensfragen gelegen ist, wird in der SELK eine Alternative zur allgemeinen religiösen Beliebigkeit und Unverbindlichkeit finden.
Wer auf der Grundlage der Hl. Schrift nach einer Kirche sucht, die die Aussagen der Schrift in kirchlicher Lehre und Praxis lebendig bewahrt, ist eingeladen, die SELK auf ihren Anspruch, schrift- und bekenntnisgebundene lutherische Kirche zu sein zu überprüfen und mit Lehre und Praxis anderer Kirchen und Konfessionen zu vergleichen.

10.2 Lutherische Christen aus den Landeskirchen, die in ihren Kirchen die konfessionelle Identität und das lutherische Profil vermissen, werden die SELK als kirchliche Alternative begrüßen, zumal sie bei einem Übertritt aus einer lutherischen Landeskirche in die SELK nicht ihr Bekenntnis wechseln müssen. Es handelt sich dann nicht um eine Konversion, sondern um eine Angleichung ihrer Kirchenzugehörigkeit an ihr persönliches Bekenntnis.

10.3 Römisch-katholische Christen, die vom Evangelium her glauben und leben, also die Rechtfertigung des Sünders vor Gott allein aus Gnade, allein durch den Glauben, allein durch Christus bekennen, aber auf die altkirchlichen Formen gottesdienstlicher Feier nicht verzichten mögen und diese in den Landeskirchen nicht finden können, werden in der SELK eine Kirche kennenlernen, die sich als „Mitte der Konfessionen“ darstellt. Sie hat das Bewährte bewahrt und in zeitgemäßer Form lebendig erhalten. Sie feiert die Gottesdienste in einer Weise, die für jeden römischen Katholiken wiedererkennbar die vertraute abendländische Messe ist. Aber sie erkennt den Anspruch des Bischofs von Rom, als Papst das sichtbare Haupt der ganzen Kirche zu sein und seinen Unfehlbarkeitsanspruch nicht an. Sie erweist der Jungfrau und Gottesmutter Maria, den Aposteln und Evangelisten, den Märtyrern und Lehrern der Christenheit die ihnen nach dem Zeugnis der Hl. Schrift auch zukommende Ehre und Achtung und gedenkt ihrer auch in den Gottesdiensten, ruft sie aber nicht im Sinne der römischen Heiligenverehrung um ihre Fürbitte an. Sie achtet das Zölibat als eine im Neuen Testament empfohlene Lebensform für alle Christen, die die Gabe dazu besitzen, macht es aber für ihre Pastoren keineswegs verbindlich und achtet es nicht höher als die Ehe. Sie kennt und pflegt die Beichte auch als Einzelbeichte, bietet sie auch als seelsorgliche Möglichkeit jedem an, macht sie aber nicht verpflichtend und verlangt schon gar nicht Aufzählung aller Sünden als Voraussetzung für die Lossprechung.
Römische Katholiken werden die SELK als „evangelisch-katholische“ Kirche erleben, die die schrift- und christusgemäßen Inhalte der römisch-katholischen Kirche behalten hat und achtet, aber die der Hl. Schrift widersprechenden Inhalte und Praktiken abgeschafft hat.

10.4 Christen aus anderen Gemeinschaften, denen es um die staats- und staatskirchenunabhängige Existenzform, um „Bibelbezogenheit“ und kleine, überschaubare Gemeinden geht, werden die SELK sicher mit Interesse beachten. Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass diese Kriterien nicht zum Wesen der SELK gehören und darüber hinaus die Zustimmung zu ihrer Lehre und ihrem Bekenntnis von entscheidender Bedeutung ist. Wer etwa die Kindertaufe ablehnt oder selbst wiedergetauft ist und an dieser Wiedertaufe auch festhalten will, wird in der SELK keine kirchliche Heimat finden können. Wer das Hirtenamt der Kirche nicht als biblisch begründet erkennen kann und Pastoren, Superintendenten, Pröpste und Bischöfe für verzichtbar hält, wird an einem wesentlichen Punkt mit Grundüberzeugungen in der SELK in Konflikt geraten.

10.5 Menschen auf der Suche nach einem geistlichen Fundament werden in den Gemeinden der SELK klare Orientierung, das Angebot gediegener Einführung und Unterrichtung im christlichen Glauben und Lebenshilfe auf dem Fundament christlicher Seelsorge erhalten.

Wem es allerdings nur um eine kostengünstige Alternative zum staatskirchlichen Kirchensteuersystem oder eine unverbindliche nominelle Mitgliedschaft in einer anerkannten Kirche geht, weil etwa ein kirchlicher Arbeitgeber dies erwartet, sollte die SELK hierzu nicht missbrauchen. Beim Eintritt in die SELK wird die persönliche Übereinstimmung mit den zentralen Glaubens- und Lehraussagen der lutherischen Kirche, die Bereitschaft zur regelmäßigen Mitfeier der Gottesdienste und zur Übernahme finanzieller Verantwortung selbstverständlich vorausgesetzt und erwartet.